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Beim Nachbarn: Änderung des Waffenrechts
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Hat eine eventuelle Änderung des Gesetzes in Deutschland für die Jagd und die Sportschützen eine Auswirkung?

Legistische Änderung in der BRD

Auswirkungen in Österreich für die Jäger und Schützen?

Da es zu einer Gepflogenheit unserer Gesetzgebung geworden ist, sich Anleihen und Inputs aus dem Nachbarland Deutschland zu holen, ist es nicht abwegig über die Grenze zu schauen, was sich denn da in der „legislativen Pipeline“ befindet. Hinzugefügt muss allerdings werden, dass wiederum der Anlass für eine Verschärfung des Gesetzes durch einen Terroranschlag induziert ist. Es stellt sich auch hier die Frage, ob solche Maßnahmen, denn primär der allgemeinen Beruhigung dienen, wie der effizienten Vermeidung von solchen Anschlägen. Jäger und Sportschützen kommen wieder zum Handkuss. Der Attentäter bzw. die Attentäterin werden auch in Zukunft nicht zum Büchsenmacher seines /ihres Vertrauens pilgern, sondern sich über einschlägige Quellen versorgen, Diese Quelle gälte es trocken zu legen, nicht die die das Tageslicht nicht scheuen, einzuschränken! Doch welche Änderungen sind konkret angedacht?

Test für alle

Glaubwürdigkeit und Eignung

Bereits heute ist in Deutschland so, wer eine genehmigungspflichte Waffe kaufen/besetzen will, muss nachweisen, dass er/sie sachkundig und zuverlässig ist. Ferner ist eine glaubwürdige Begründung, warum man eine Waffe besitzen will, vonnöten. Anerkannt werden die Jagd und wenn jemand nachweislich regelmäßig in einem Verein schießt. Zukünfte sollen alle Antragsteller, die noch keine 25 Jahr sind oder es Zweifel an der Eignung vorhanden sind, ein ärztliches Attest oder ein psychologisches Gutachten beibringen. Neu ist, dass dies künftig für alle Antragsteller gelten soll, die zum ersten Mal eine Erlaubnis beantragen werden. Des Weiteren kann ein solches Gutachten auch von der Behörde gefördert werden, wenn diese zur Erkenntnis kommt, dass es Zweifel an der Eignung gibt! Die Zahl der Behörden soll ebenfalls erweitert werden: das Gesundheitsamt bei der Bundespolizei und beim Zollkriminalamt. Zudem soll das Schießen für Jedermann ohne waffenrechtliche Erlaubnis auf Schießständen nur noch mit bestimmten Waffen ausgeübt werden können.

Kleiner Waffenschein

Schreckschuss und Armbrust

Privatleute sollen keine halbautomatschen Waffen, die optisch Kriegswaffen ähneln, mehr besitzen dürfen. Schon jetzt allerdings müssen solche halbautomatischen Gewehre, die so aussehen, dem Bundeskriminalamt zur Prüfung vorgelegt werden. In einem sogenannten Feststellungsbescheid wird dann bescheinigt - oder auch nicht - dass es sich dabei nicht um eine Kriegswaffe handelt. Für den Erwerb und den Besitz von Schreckschuss-, Reizgas- oder Signalwaffen soll künftig der sogenannte Kleine Waffenschein, inklusive Sachkundenachweis verlangt werden. Auch für Armbrüste soll ein Kleiner Waffenschein ein Muss werden. Resümee: So diese Änderungen in Deutschland kommen werden, darf man gespannt sein a) ob diese auch in den österreichischen Rechtsbestand einfließen werden und b) ob die kriminellen Handlungen dadurch eingedämmt werden können! Egal, Faktum wird sein, dass es für Jäger und Sportschützen wiederum schwieriger werden wird! Waidmannsheil, Ihr Gerhard Amler
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